AGB

 

§1 Geltungsbereich


Unsere Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen, Vermietungen, Lieferungen und allen sonstigen Leistungen und Geschäftsbeziehungen.
Gültig sind diese spätestens bei einer Auftragserteilung bzw. Auftragsbestätigung, sowie bei der Annahme gemieteter Waren.
Änderungen der Bedingungen seitens des Auftraggebers haben keinerlei Gültigkeit.
Die Geschäftsbedingungen gelten automatisch als akzeptiert durch Annahme eines schriftlichen Angebots (via E- Mail, Telefon oder Brief), oder jede weitere mündliche und schriftliche Geschäftsvereinbarungen, der zwischen einem Kunden und Marcel Heitbreder, Mallinckrodtstraße 8, 33178 Borchen (nachfolgend „Pro Vision“ genannt) abgeschlossen wird.
Alle Aufträge und aus Angeboten entstandenen Aufträge sind erst dann für Pro Vision bindend, wenn Sie von Pro Vision schriftlich durch eine Auftragsbestätigung bestätigt worden sind.


§2 Vermietung


Die Vermietung erfolgt ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen Deutschen Personalausweises oder internationalen Reisepass mit gütiger Aufenthaltserlaubnis.
Die gemieteten Gegenstände bleiben unveräußerliches Eigentum von Pro Vision.
Der Mieter hat die Mietsachen in einwandfreiem Zustand übernommen. Eventuelle Schäden sind Pro Vision sofort mitzuteilen.
Mit der Rücknahme der Geräte bestätigt der Vermieter nicht, dass diese einwandfrei übernommen wurden. Der Vermieter behält sich ausdrücklich vor die Geräte eingehend zu überprüfen und Schäden innerhalb von 3 Tagen nach Eingang des Equipments anzuzeigen.
Die Übernahme der Mietgeräte durch den Mieter gilt als Bestätigung des einwandfreien Zustands. Für später auftretende Schäden und damit verbundenen Folgen übernimmt der Vermieter keine Haftung.
Der Mieter verpflichtet sich, mit den Mietgenstände pfleglich und sorgfältig umzugehen und vor Beschädigung zu schützen.
Der Transport erfolgt auf Gefahr des Kunden, es sei denn, dass Pro Vision die Lieferung mit eigenen Transportmitteln selbst vornimmt.
Werden Mietgegenstände stark verschmutzt zurückgegeben, so muss der Mieter die anstehenden Reinigungskosten übernehmen.
Die Reinigungsgebühr liegt Pauschal bei 30€. Bei stärkerer Verschmutzung und einem hören Aufwand, halten wir uns höhere Reinigungskosten vor.
Der Mieter verpflichtet sich im Schadenfall anfallende Reparaturkosten zu 100% zu übernehmen oder gegebenenfalls durch ein zeitgerechtes Ersatzgerät zu ersetzen. Erforderliche Reparaturen werden nur durch eine Fachwerkstatt durchgeführt.
Eine Einweisung, in die Bedienung der geliehenen Geräte, wird von einem Mitarbeiter von Pro Vision durchgeführt. Es dürfen nur Personen die von Pro Vision eingewiesen worden sind,
auch die Bedienung an den Geräten durchführen.
Bei Selbstabholung gelten folgende Regelungen:
Der Mieter haftet für die kompletten, angemieteten Gegenstände in Bezug auf Feuer- und Wasserschäden, mutwillige Beschädigung, Vandalismus, Fehlbedienung und Diebstahl. Die entliehenen Gegenstände sind nicht versichert. Der Vermieter Pro Vision übernimmt keinerlei Haftung für Sach und Personenschäden.
Die Mietsachen dürfen vom Mieter nicht weitervermietet oder an Dritten überlassen werden. Es sei denn dies wurde vorher mündlich oder schriftlich vereinbart.
Die Zahlung erfolgt entweder bei Abholung oder Übergabe in bar, oder nach der Übergabe auf Rechnung.
Die Vermieteten Geräte sind bis spätestens 2 Tage nach dem vereinbarten Mietdatum zurückzugeben. (Wenn nicht ausdrücklich anders besprochen)
Für jeden weiteren angefangenen Tag verpflichtet sich der Mieter, erneut den aufgeführten Tagesmietpreis zu zahlen.
Schadenersatzansprüche jeglicher Art an den Vermieter sind ausgeschlossen, auch wenn z.B. durch Ausfall eines Mietgerätes die Veranstaltung nicht fortgesetzt werden kann.
Sämtliche bauliche Veränderungen an unseren Mietgegenständen sind untersagt und können lediglich in vorheriger Absprache mit MT Eventtechnik durchgeführt werden. Es ist außerdem darauf zu achten, dass nur rückstandsloses Klebeband, Aufkleber und Ähnliches an den Mietgegenständen angebracht werden dürfen. Anfallende Kosten durch Reinigung, Beschädigung u.Ä. gehen zu Lasten des Mieters.


§3 Komplettpakete


Der Veranstalter sorgt für die Sicherheit des Techniker und deren Anlage. Alle Kosten die daraus entstehen, dass die Sicherheit nicht gewährleistet war, gehen zu Lasten des Veranstalters.
Pro Vision ist kein Arbeitnehmer des Veranstalters.
Der Aufbau der Anlage erfolgt in der Regel zeitnah vor Beginn der Veranstaltung, wenn nicht anders besprochen. Die Räumlichkeiten müssen vom Veranstalter für die Techniker zugänglich gemacht werden, und für ausreichenden Platz der Technik gesorgt werden.
Je nach Größe der aufzubauenden Anlage ist für die ausreichende Stromversorgung zu sorgen. Es ist außerdem darauf zu achten, dass nach Möglichkeit keine weiteren Geräte wie z.B. Kühlgeräte, Beleuchtungen o.Ä. im gleichen Stromkreis der aufgebauten Anlage liegen. Nur so können wir ein störungsfreies Arbeiten der Anlage garantieren.


§4 Elektrische Anlagen/ Stromanschluss


Der Veranstalter hat einen Stromanschluss, zum Betreiben der
Anlage [Ton,Licht,Video], bis zur Bühne zur Verfügung zu stellen, wenn nicht anders besprochen.
Die Haftung für den einwandfreien Zustand der elektrischen Anlage, welche zum Übergabepunkt führt,
übernimmt der Veranstalter. Für eventuelle Schäden an der Anlage, die durch den nicht einwandfreien Zustand der elektrischen Zuleitung zur Bühne verursacht sind, übernimmt der Veranstalter ebenfalls die alleinige Haftung.
Die Dimension der elektrischen Zuleitung wird im Vorfeld mit Pro Vision abgesprochen.
§5 Rücktritt/Stornierung
Der Kunde hat das Recht, den Vertrag bis spätestens vier Tage vor Mietbeginn ohne Einhaltung weiterer Fristen gegen Zahlung einer Abstandsgebühr zu kündigen (Stornierung). Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Die Stornierungsgebühr ist zum Zeitpunkt der Kündigung fällig und beträgt 25% des vereinbarten Mietpreises, bei Stornierung bis spätestens 30 Tage vor Beginn. 50% des vereinbarten Mietpreises, wenn bis spätestens 10 Tage vor Beginn storniert wird und 80% des vereinbarten Mietpreises, wenn bis spätestens 4 Tage vor Mietbeginn storniert wird. Danach ist der volle Mietpreis zu zahlen.
Für den Fall, dass Pro Vision wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die Pro Vision nicht zu verantworten hat, wie z.B. Unfall, Streik, Transportschaden, Transportverzögerung etc. nicht auftreten kann, wird sie –jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bemüht sein, entsprechenden Ersatz zu finden. Unter dieser Voraussetzung entfallen alle Ansprüche aus dem Vertrag.


§6 GEMA Gebühren


Die GEMA Gebühren sind vom Veranstalter bzw. Auftraggeber abzuführen.


§7 Bauliche Genehmigungen


Der Auftraggeber sorgt für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und baulicher Genehmigungen. Diese sind ggf. Pro Vision auf Verlangen vorzuweisen. Sollte es durch Aufbauten in Hallen oder Sälen notwendig sein, Hängepunkte zu nutzen, hat der Auftraggeber sich um die Statik der jeweiligen Hängepunkte korrekt zu informieren. Im Falle inkorrekter Gewichts- oder Statikangaben ist der Auftragnehmer von jeglicher Haftung befreit.


§8 Nebenabreden


Nebenabreden wurden nicht getroffen. Sie bedürfen der Schriftform.


§9 Schlusswort


Für alle Geschäftsbedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Verhandlungssprache ist Deutsch.
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Paderborn
Alle technischen Angaben, sowie Preise und Leistungen auf unserer Internetseite sind ohne Gewähr. Änderungen aller Preise und Leistungen vorbehalten.
Mit der Auftragserteilung/Auftragsbestätigung, sei es telefonisch, schriftlich oder mündlich, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ohne Einschränkungen als akzeptiert.


Stand 28.03.202

 
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